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Bilder zeigen nur einen Teil der bedrohlich schief hängenden Bäume entlang des oberen Wirtschaftsweges.

Dieblich, den 19.03.2019

Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen und Wegen

Aufgrund der immer häufiger werdenden Sturmereignissen weise ich noch einmal auf die Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen und Wegen hin, auf denen Bäume stehen. Die Ortsgemeinde sieht sich nicht in der Lage, alle Grundstückseigentümer auf Bäume hinzuweisen, die vom Umstürzen bedroht sind. Der Sturm in der vergangenen Woche hat wieder deutlich gemacht, dass in vielen Fällen Handlungsbedarf besteht. Es sind einige Bäume gerade am oberen Wirtschaftsweg entlang der B 411 umgestürzt, einer davon lag sogar mit Teilen seiner Krone auf der Bundesstraße. Weitere hängen so bedrohlich schief, dass sie umzufallen drohen, zum Teil werden sie nur noch von gerade stehenden Bäumen entlang der B 411 gehalten. Die Ortsgemeinde wird zukünftig nur noch tätig werden können, wenn das Einverständnis des Eigentümers vorliegt, um weitere Schadensansprüche zu vermeiden. Ich bitte daher alle Eigentümer, vor allem an dem besonders gefährdeten oberen Wirtschaftsweg, ihre Grundstücke auf Gefahrenpunkte zu überprüfen. Ich möchte mir nicht vorstellen, was passiert, wenn Menschen durch einen über die B 411 gestürzten Baum zu Schaden kommen.

A. Perscheid
Ortsbürgermeister 

 

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