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Einladung zur Seniorenadventsfeier am 3. Adventssonntag

Ich lade noch einmal herzlich ein zu unserer alljährlichen Seniorenadventsfeier am Sonntag, dem 16.12.2018, ab 15:00 Uhr in der Mosellandhalle.

Wie in jedem Jahr werden wieder Darbietungen unserer Kita-Kinder, der Grundschule und des MGV Viktoria zu erleben sein. Bei Kaffee und Kuchen, später vielleicht dem einen oder anderen Gläschen Wein oder Bier sind sicher wieder interessante Gespräche zu erwarten. Die Einladung ergeht an alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Gemeinde ab dem 65. Lebensjahr. Natürlich sind jüngere Partnerinnen oder Partner ebenso herzlich eingeladen. Bitte melden sie sich im Gemeindebüro unter Telefon 02607/361 zu den bekannten Öffnungszeiten oder per Mail unter ortsgemeinde@dieblich.net an. Dabei geben Sie auch bitte an, ob Sie abgeholt werden möchten.
Die Erfahrung zeigt, dass sich „junge“ Seniorinnen und Senioren nicht unbedingt von dieser Einladung angesprochen fühlen. Es wäre trotzdem schön, wenn die Teilnehmerzahl wieder steigen würde, denn eine gemütliche Adventsfeier mit dieser Altersgruppe ab dem 65. Lebensjahr führt nicht zwangsläufig dazu, dass man „alt“ ist oder sich „alt fühlen muss“.

Büroöffnungszeiten

Das Gemeindebüro ist geöffnet von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr, dazu Mittwochabend von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Hinweis zur Räum- und Streupflicht

Auch wenn wir uns das Alle kaum noch vorstellen können, der Winter steht vor der Tür, und damit kann es auch zu schlechtem Wetter kommen. Für den Fall, dass der Regen, auf den Viele so sehnsüchtig warten, vielleicht als Schnee herunterkommt, sind einige Dinge zu beachten. Besonders weise ich darauf hin, dass die nachfolgende Zusammenfassung der Satzung zur Räum- und Streupflicht auch für unbebaute Grundstücke im Ortsbereich gilt, und dass bei Nichtbeachtung erhebliche Forderungen auf die Grundstückseigentümer zukommen können.

§ 8 Schneeräumung

(1)        Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwässern nicht beeinträchtigt werden. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten zu räumen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten. § 7 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(2)        Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen.

§ 9 Bestreuen der Straßen

 

(1)        Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,0 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die notwendigen Übergänge an Straßenkreuzungen und –einmündungen.

(2)        Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringer Menge zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, die Rückstände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseitigen. Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen.

(3)        Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.

Wir warten auf´s Christkind

Auch in diesem Jahr laden unsere Pfadfinder wieder alle Kinder der Grundschule und die Kinder, die im kommenden Jahr in die Schule kommen, zu einem Beisammensein am Heiligabend zum gemeinsamen Basteln, Spielen und Geschichten erzählen ein.

Wann?                        24.Dezember, 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Wo?                            Pfarrheim, Dieblich, Burggasse

Wer?                          Alle Grundschüler und alle Kinder, die im kommenden Jahr in die

                                   Schule kommen (max. 25 Kinder)

Kosten?                      4,- € für Bastelmaterialien

Anmeldeschluss:     17. Dezember 2018

Bei?                            Henriette Reinders, Kehrstraße 17, 015253678886

                                   David Kaiser, Nachtigallenweg 2 (Löf), 01745412037

Ich lade herzlich ein, an dieser Gemeinschaftsaktion der Pfadfinder und der Pfarrgemeinde Dieblich teilzunehmen.

Terminhinweis

Die letzte Sitzung des Ortsgemeinderates im Jahr 2018 findet am Montag, dem 17.12.2018, um 18:30 Uhr statt.

 

A. Perscheid
Ortsbürgermeister

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